[QUOTE=relight;1005164]die anteilige Ebay Gebühr vom Kaufpreis muss auch bezahlt werden :-O[/QUOTE]
Wenn es sich um einen Spaßbieter handelt, erstattet Ebay die Verkaufsprovision zurück. Er bleibt nur die auf den Angebotsgebühren sitzen, die aber nur ein paar Euro ausmachen.
[QUOTE=Gismo85;1005015]131.650,00€ ??????
Kommt da nicht ein Kaufvertrag zu stande, den der durch setzen kann?[/QUOTE]
Eben das meine ich ja auch. Und auch wenn es Freunde von ihm hochbieten um Aufmerksamkeit zu erlangen, die anteilige Ebay Gebühr vom Kaufpreis muss auch bezahlt werden :-O
PS: danke an petergriffin der mich gelehrt hat wie man EBAY auktionen kommentiert^^
[QUOTE=Gismo85;1005015]131.650,00€ ??????
Kommt da nicht ein Kaufvertrag zu stande, den der durch setzen kann?[/QUOTE]
Wäre sicher einen Versuch wert :D
Unglaublich :rolleyes2:
Die übliche "mein Ebayartikel ist so schlecht, schaut ihn euch alle an und macht Werbung dafür"-Masche. Und ihr unterstützt das auch noch.