bin jetzt kein wilder tierschützer oder so aber:
Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor
man kupiert dobermännern den schwanz, da diese dazu neigen sich mit der lange - übrigens haarlosen - rute den hintern wund zu wedeln. ohren is rein für die optik.
hab selber den 4ten dobermann, alle kupiert, alle in DE, also heult man net rum. is auch nix anderes als beschneidung bei kleinkindern, also ob da iwer der vorhaut nachher nachweint. gruß
wer seinem hund ohren und/oder schwanz bescheiden lässt,
nur weil er zu feige ist, sich selbst 'ner schwanzverlängereung unterziehen zu lassen, hätte es nicht anners verdient. :mad:
würd auch sagen, dass dem die ohren kupiert wurden. der schwanz genauso. seh das wie paule, ohren und schwanz ab! der hätt nochmal ne spur fester zubeissen können. bin ich froh, dass das hier verboten ist.