Schon krass wie wir uns alle einpullern, wenn wir ne Leiche sehen. Im MA, als man noch selbstverständlich bei allen sterbenden Nachbarn und Freunden am Sterbebett war, waren der Tod und die Toten noch ganz omnipräsent. Es wäre doch schöner, wenn wir ein klein wenig selbstverständlicher damit umgehen könnten - solange die Toten uns nicht hinterherlaufen, natürlich.
@ManBearPig Warum sollte man? Die Leute in den Särgen sind für gewöhnlich tot und werden meines Wissens nach nicht senkrecht transportiert - Zombies gibt's nicht oder noch nicht.
Klar würde man sich kurz erschrecken, aber die Reaktionen sind echt unnormal.
Scheinbar befinden sich die Personen die ganze Zeit auf einer Höhe im Aufzug - die Beschleunigung sollte man schon irgendwie merken, zumal das Teil laut Anzeige nen ganz schönen Zahn drauf hat.
Man kann zwischendurch in die Räume gucken, wo die Kameras stehen, die wahrscheinlich von Kameramännern/-frauen bedient werden. Das kleine Kind von der vorherigen Folge musste ja auch irgendwo her kommen - wenn man sich das weg denkt, ist der Fahrstuhl zieeemlich groß. Wieso drückt man den Knopf zum Etage wechseln & Tür schließen, wenn man Angst hat da mit dem Sarg zusammen zu sein? Wenn sie die Tür geöffnet lassen wollen oder wieder öffnen wollen, wieso triggern sie dann nicht einfach die Lichtschranke? Kann Zufall sein, aber wieso sieht man nie die Fisheye-Kamera über der Tür? Was wollen die da oben? Wieso hat die Tussi am Empfang zwei Stühle? Soll das bei 0:14 rechts nen Feuerlöscher darstellen? 3:01 packt der Typ ihr an die Hupen :>. 7:12 guckt der Mann, falls man ihn so nennen kann, da er sich ja hinter seiner "Freundin" versteckt, volle Breitseite in die Kamera und grinst meines Erachtens nach.
Ich hät allen die da drin hängen in die Fresse gehauen. Die Welt is so kacke und die reißen "spaßeshalber" Menschen in den Psychischen Wahnsinn. :Flop:
Geiselnehmer (nicht überprüft)
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@Erdbeer mal im ernst. wie kann man bei sowas so austieren? :facepalm:
Dies ist dann Notwehr
Definition laut Wiki..
Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer beziehungsweise einen Dritten gerichtet sind.